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Chronologie des Geschehens:

November 2009: Zwei Herren der mobilkom kommen zum beabsichtigen Standort und verkünden dem Grundstücksbesitzer: „Wir haben 60.000 EUR für Sie!" Sehr erfreut über diesen überraschenden „Lottogewinn" erkundigt sich dieser, wie denn das geschehen kann...? Es wird kurz über den Standort diskutiert und in der weiteren Folge entwickelt sich vertrauensvolles Gespräch mit dem Hinweis, „wenn nicht er unterschreiben würde, dann gehen wir halt zum Nachbarn". Die gesundheitlichen Bedenken werden mit den Argumenten: „das macht sicher nichts, das können wir gerne messtechnisch nachweisen, und außerdem geht das alles über das Haus und den Stall drüber" (Der Mast soll 30 m hoch werden!). „In ein paar Tagen kommen wir nochmals vorbei", und „überleg dir das!"

30.11.2009: Der Grundstücksbesitzer unterschreibt schließlich einen „Bestandsvertrag" (=Pachtvertrag auf 20 Jahre), nachdem die monatliche Rate nochmals erhöht wurde mit der mobilkom austria AG, über die Errichtung und den Betrieb einer „Telekommunikationsanlage" (=UMTS Sendemast!).

11.02.2010: Die Einreichunterlagen werden vom Betreiber beim Gemeindeamt eingereicht. Die Nachbarn (10 Personen) die im Umkreis von 30 m von den Bauplatzgrenze entfernt liegen, werden am

29.03.2010 davon informiert, dass sie innerhalb von zwei Wochen zum angezeigten Vorhaben die Gelegenheit haben, Stellung zu nehmen. (Anhörungsrecht!).
Einige machen davon Gebrauch und deponieren ihren Einspruch bei der Gemeinde.

13.04.2010: Es gibt erste Gespräche mit dem Grundstückseigentümer und einigen Nachbarn, erste Informationen über die gesundheitlichen Auswirkungen werden ausgetauscht. (Zum Standort)

8.6.2010: Eine Informationsveranstaltung wird von der Gemeinde organisiert (siehe Einladung). Das GH Strablegg ist mit ca. 90 Personen bis auf den letzten Platz gefüllt. Es referieren Herr D.I. Stefan Birnstingl (Kontakt: elektro.technik(@)gmx.at ) über die Auswirkungen der Mobilfunktechnik auf Mensch, Tier und Pflanze, sowie Herr Ernst Fuchs über einige technische Details der geplanten Anlage, sowie über die zu erwartenden Leistungsflussdichten der neuen Anlage und der bestehenden Belastung anhand von Messerwerten. (Foto )
Ausschnitte von diesem Vortrag werden auf Radio Helsinki (http://www.helsinki.at/) gesendet, die Sendung ist auch downloadbar unter: http://cba.fro.at (Klimanews vom 31.7.2010)

Eine Unterschriftenaktion wird gestartet mit einer Schadenersatzvoranmeldung gegen den Verpächter, sowie einer Petition an die mobilkom austria. (link zu 3 Dokumenten)

24.6.2010: Mit dem Verpächter haben wir weiterhin ein gutes Gesprächsklima, und so bekommen wir den Vertrag zwischen ihm und der mobilkom.

9.7.2010: Die Unterschriftenaktion wird beendet, es werden alle Listen gesammelt und zusammengezählt: es haben in nur 8 Wochen 322 Personen unterschrieben. Zur Information: Kumberg hat ca. 3500 Einwohner - so eine Zustimmung würde sich so manche Partei bei einem Volksbegehren wünschen!

23.07.2010: Wir machen uns auf die Suche nach einem Rechtsanwalt, der schon öfters Bürgerinitiativen vertreten hat und werden fündig mit Herrn Prof. Dr. Johannes Hintermayr in 4020 Linz. Landstraße 12, Arkade hintermayr(@)lawfirm.eu, www.lawfirm.eu
Wir nehmen mit ihm Kontakt auf und er bestätigt uns, dass er schon des Öfteren erfolgreich mit der mobilkom außergerichtlich verhandelt hat um Verpächter aus ihrer Vertragspflicht zu befreien, und zum Wohle der Anrainer ein alternativer Standort gefunden wurde.
Wir lassen den Bestandsvertrag vom RA Hintermayr prüfen. Dieser kommt zum Schluss, Zitat: „Nach einer ersten Prüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes ist aber Ihr Verdacht, dass Sie über die mit der Errichtung des Mobilfunkmasts verbundenen Gefahren nicht ausreichend bzw. unter Umständen sogar falsch aufgeklärt wurden, nicht von der Hand zu weisen. Dies würde Sie zur Vertragsanfechtung wegen Irrtums bzw. allenfalls List berechtigen." Gleichzeitig weist er auf Studien hin, die eine Veränderung des Schlafverhaltens, eine Schwächung der Blut-Hirn Schranke, einen Anstieg des Blutdrucks, die Abnahme der Herzfrequenz, Auswirkungen auf das genetische Erbmaterial, (Chromosomenschäden), Begünstigung von Krebserkrankungen, usw. belegen.

Juli 2010: Die mobilkom austria und die Telekom Austria werden fusioniert und tragen den gemeinsamen Namen „A1 Telekom Austria AG".

3.8.2010: Der Druck auf den Grundstücksbesitzer wird durch die vielen Unterschriften größer und er erkennt jetzt auch die gesundheitlichen Gefahren für sich und seine Familie und die möglichen Auswirkungen auf seine landwirtschaftlichen Nutztiere und beauftragt den Rechtsanwalt mit der Telekom in Kontakt zu treten.

12.8.2010: Es findet eine Bauverhandlung an Ort und Stelle statt, die auch in den Gemeindenachrichten verlautbart werden. Aus diesem Grund sind zusätzlich zu den 10 geladenen Personen, noch sehr viele Nachbarn und interessierte und engagierte [KumbergerInnen] anwesend, obwohl der Termin in der Haupturlaubszeit ist. Auch ein Reporter-Team von Radio-Helsinki ist anwesend um alles akustisch festzuhalten.

Nachdem die Telekom von den Widerständen gegen das Bauvorhaben bereits erfahren hat, ist der Leiter vom Regionalbüro Infrastruktur-Entwicklung Graz, Herr Ing. Heinz Münzer persönlich erschienen, und will die Anwesenden vergeblich von der Unbedenklichkeit der Mikrowellen überzeugen.
Es werden die Petition und die Schadenersatzvoranmeldung an den Grundstückseigentümer in einer roten Mappe übergeben, um symbolisch die rote Karte für das Bauvorhaben zu zeigen. Herr Münzer von der A1 Telekom will sie nicht annehmen, weshalb sie eingeschrieben nach Graz und nach Wien geschickt werden. (Foto)
Die Unterschriftenlisten, die aneinandergereiht eine Band von 8 m Länge ergeben, werden ausgerollt.
Die 322 Unterschriften werden treuhändig beim Gemeindeamt hinterlegt wo sie zur Einsicht beim Bauakt aufliegen.

Alle gesundheitlichen Bedenken der Anrainer, alle Unterschriften von betroffenen [KumbergerInnen] haben aber lt. Baugesetz keine verhindernde Wirkung.

Doch dann kommt eine überraschende Wende:
Ein anwesender Anrainer verweist auf das Stmk. Baugesetz, wo es den §13 Abs12. gibt, der da lautet:
„Lässt der Verwendungszweck von baulichen Anlagen eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder Gesundheitsgefährdung der Nachbarschaft erwarten oder ist dies zum Schutz des Ortsbildes erforderlich, hat die Behörde größere Abstände vorzuschreiben."

Aus diesem Grund wird vom Verhandlungsleiter noch ein Gutachten eingefordert bezüglich Ortsbildschutz, und ein Gutachten von der A1 Telekom bezüglich Gesundheitsgefährdung und größere Abstände.

Die Bauverhandlung wird abgebrochen, es gibt noch keinen rechtskräftigen Bescheid!
Ein großes Teilziel ist erreicht!

Herr Ing. Münzer lässt dem Verpächter wissen: „wenn er aus dem Vertrag aussteigen will, dann werde ihm das 7000 EUR kosten!" Mit dieser Einschüchterungstaktik will er Druck ausüben, und er sichert ihm jede Unterstützung zu, „falls er Probleme mit den Nachbarn bekommen sollte".

Oktober 2010:
Warten auf das Gutachten. Der Grundstücksbesitzer hofft, dass es durch den Ortsbildschutz möglich ist, den Bau zu verhindern.
Mehr als aufschiebende Wirkung werden die Gutachten nicht haben. Vielleicht müssen ihm die Nachbarn finanziell unter die Arme greifen um sich aus dem Vertrag herauszukaufen?

25.10.2010: Das Ortsbildgutachten ist eingetroffen. Dort wird festgehalten dass: " ... negative Auswirkungen auf das Ortsbild sowohl bei der Betrachtung von innen als auch von außen nicht gegeben sind, da der Standort keine Relevanz für das Ortsbild besitzt." und dass: "Durch das Amt der Stmk. Landesregierung FA 13C Naturschutz wurde dem Vorhaben unter der Auflage der Lackierung der gesamten Anlage in dunkelgrün RAL 6003 unter naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten bereits stattgegeben."

November 2010:
Die A1 Telekom AG wird ungeduldig und schickt dem Bürgermeister einen Devolutionsantrag, um in die nächste Instanz zu gehen; es werden ihm auch Fristversäumnisse vorgeworfen.

18.11.2010: Bei der Gemeinderatssitzung wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit das Thema Handymast behandelt und der Devolutionsantrag abgewiesen.

22.11.2010: im Kumberger Nachrichtenblatt werden zwei Info-Folder über das Risiko Mobilfunk beigelegt: „Kinder und Jugend" und „Elektrosmog und Gesundheit".

Dezember 2010:
Vertreter der Gemeinde machen sich auf die Suche nach einem Alternativstandort. Nach Abklärung der Besitzerverhältnisse, Zufahrtsmöglichkeiten und Energieanschlüsse, wird über den Rechtsanwalt ein Brief ausgearbeitet, um der A1 Telekom zwei alternative Standorte anbieten zu können. Diese Standorte sind so gewählt, dass die Ostseite von Kumberg in gleicher Weise versorgt werden kann wie die Westseite, weil am Standort Wollsdorf - beim Wählamt - der nächste A1 UMTS-Sender ist.

Jänner 2011:
Die Bürgerinitiative greift die Idee des Herauskaufens des Grundstückbesitzers aus dem Vertrag auf, und beginnt mit einer Finanzierungsaktion wo engagierte Nachbarn auf ein Sammelkonto einzahlen, um für Rechtsanwaltskosten und Schadenersatzforderungen gerüstet zu sein!

11.1.2011: Der Grundstückbesitzer erklärt der A1 Telekom über seinen Rechtsanwalt seinen Vertragsausstieg wegen Irrtumsanfechtung. Die Argumente sind im Wesentlichen die, wie am 23.7.2010 beschrieben.

17.1.2011: Die alternativen Standorte werden über den Rechtsanwalt der A1 Telekom unterbreitet.
Es gibt erste telefonische Kontakte zwischen der Bürgerinitiative und dem Herrn Rauter, A1Telekom in Wien.

20.1.2011: Im Sitzungssaal der Gemeinde wird die seit 12.8.2011 unterbrochene Bauverhandlung fortgeführt. Der Grundstücksbesitzer erklärt seinen Vertragsrücktritt anhand des Schreibens des Rechtsanwaltes aus gesundheitlichen Bedenken und wegen Irreführung der Telekom.
Aus diesem Grund wird die Verhandlung neuerlich abgebrochen und ein negativer Baubescheid ausgestellt.
Zitat Herr Zieger, Telekom Austria, Graz: „So einfach können wir einen Vertragspartner nicht entlassen ... es gibt einen aufrechten Vertrag, der nicht kündbar ist!"

27.1.2011: Es wird telefonisch mit Herrn Rauter u.a. über einen Alternativstandort diskutiert, der, Zitat: „zwar technisch möglich wäre, aber nicht realistisch, weil kein Mobilfunkbetreiber würde dort einen Sendemast bauen." Und „Wir müssen uns im Umkreis von max. 200m vom geplanten Standort eine Alternative suchen! Die Reichweite bei der niedrigen Sendeleistung ist ja nur bis ca. 700 m."
(also ist alle 1400 m ein Mast erforderlich?)
Dem Grundstücksbesitzer lässt er wissen, dass die Schadenersatzforderungen in jedem Fall in der Höhe von 10.000 € liegen werden.

Februar 2011:
Am Sammelkonto sind mittlerweile über 5000 € eingezahlt worden!
Mehrere Emails ergehen an die Geschäftsführung der A1 Telekom und Herrn Rauter, wo u.a. immer wieder unsere Gesprächsbereitschaft bekundet wird, gemeinsam einen Kompromiss zu finden.
Diese Gesprächsbereitschaft wird auch erwidert, es kommen mehrere eingeschriebene Briefe mit Beschwichtigungsargumenten, unbedenklichen Studien, etc. aber auf unsere technischen Fragen wird nicht eingegangen, es handle sich dabei um firmeninterne Details!
„Trotzdem möchten wir nichts unversucht lassen, ... es wird in den nächsten Wochen nochmals eine Vorortbegehung der Netzplanung in Kumberg durchgeführt."
Wir machen uns auf die Suche nach einem geeigneten Alternativstandort, wie gewünscht im engeren Umkreis, mit einer Entfernung von nur 180 m zum geplanten Standort, den wir der Telekom mitteilen wollen, doch am

28.2.2011: kommt ein Brief vom Rechtsanwalt der Telekom. Darin werden dem Grundstücksbesitzer gerichtliche Schritte angedroht, wenn er nicht bis 11.3. seinen Widerruf von Vertragsrücktritt bekannt gibt.
Damit sind alle Bemühungen um eine Konsenslösung mit einem Schlag vom Tisch!

3.3.2011: Der alternative Vorschlag wird trotzdem unterbreitet, mit einem letzten Appell, die Frist zu verlängern. Auch dieser Standort wird abgelehnt, die technischen Fragen bleiben unbeantwortet ...

11.3.2011: Dem Grundstücksbesitzer bleibt angesichts dieser Tatsachen keine andere Wahl, als die Irrtumsanfechtung zurückzuziehen. Wie so oft entscheidet das Geld, wer Recht hat. Gerichtliche Schritte gegen die Mobilfunklobby wären aussichtslos gewesen ...

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